Kreativinsolvenz - Partizipation und Kunstverein in Hamburg:
Banken-Hartz IV
Brandt 0 für Zocker
Banken-Hartz IV Nachdem schwer einschneidende Maßnahmen für Arbeitslose durch die Hartz IV-Gesetze erlassen wurden (Hier sei daran erinnert, dass Herr Hartz rechtskräftig verurteilt wurde - wegen Untreue und Begünstigung von Betriebsräten; freilich wurde das Korruptionsvergehen, welches politische und ökonomische Hintergründe und Signalwirkung hatte, mit einer Bewährungsstrafe vermildert ...), muss nachdrücklich über eine entsprechende Regulierung der gesamten Finanz- und Kreditbranche nachgedacht werden. In wenigen "wichtigen" Aussagen war auch auf dem G7-Gipfel der Finanzminister in Washington (11.10.2008) die Rede. Doch die Rede muss weiter reichen: Da der Direktor der Kulturkasse völlig unbeschadet ist (im Gegensatz zu den Herren Hartz - sh. Verurteilung - und von Pierer - ehemals Siemens und nächster vertrauter Ratgeber der KanzlerInnen Schröder und Merkel - sh. Korruptionsfälle und schwarze Kassen), schlägt Kulturkasse eine Initiative vor, mit dem die in Frage stehenden Banken und das jeweilige Management durch ein Wiedereingliederungsprogramm in die Gesellschaft integriert werden können: Als Arbeitstitel, der dann auch als Gesetz zu bennennen wäre, könnte dieses "Brandt 0" heißen. In diesem Prgramm wären diejenigen Manager zu erfassen, die in Absicht oder Unkenntnis wahrscheinlich risikoreiche Transaktionen in relevanter Größenordnung (mehr als 10% des Eigenkapitals) veranlasst oder gebilligt haben. Das Programm umfasst Resozialisierungsmaßnahmen (Einfindung in die Realität, Supermarktbesuche, Hilfe für Hartz IV-Empfänger, Schaffung einer ordentlichen Umwelt - Präsenz im jeweiligen Stadtteil: Park- und Gartenarbeit, Meldung unordentlicher Orte, Service im Öffentlichen Nahverkehr, Altenpflegehilfsleistungen etc.) wie auch Qualifizierungsmaßnahmen (Ökonomie, Recht und Gesellschaft; Ethik und Ökonomie; Kant'scher Imperativ; Gesellschaft: Das unbekannte Wesen; usw.). Das Gesetz sähe zudem vor, dass Abfindungen oder weitergezahlte Bezüge jedweder Art als Zuwendungen für gesellschaftlich relevante und gemeinnützige Einrichtungen einbehalten werden. Vermögenswerte der Betroffenen verbleiben bei 10%, maximal aber bei 20.000 Euro bei den Brandt 0-Empfängern. Weigerungen, an diesem Programm zur Reintegration in die Gesellschaft teilzunehmen, werden durch weitergehende Abzüge und Aussetzungen des Brandt 0-Satzes sanktioniert. Der Satz "Brandt 0" beläuft sich auf eine monatliche Zuwendung von 142,- Euro, inklusive Miet-, Heiz-, Telekommunikations-, Wasser- und Kulturkosten. Schließlich gibt es ja auch billig dicke Pullover aus Polyester zu kaufen ... Und einige Senatoren sowie "Wirtschaftswissenschaftler" (oder Wirtschaftsmystiker) haben das ja errechnet und offensichtlich erprobt. J.Georg Brandt (Direktor Kulturkasse ™)
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Hartz - Verurteilung
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Wir nennen es Hamburg
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Kreativinsolvenz Formular Gläubiger
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Kreativinsolvenz Beispielformular